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Deine Bewerbung für START

Das START-Bewerbungsverfahren besteht aus mehreren Schritten und erfolgt online. Alle Daten werden dabei über eine verschlüsselte Verbindung (SSL-Verschlüsselung) übertragen, um Deine Daten bei der Übermittlung zu schützen.

1) Registrierung

Möchtest Du Dich für ein START-Stipendium bewerben, musst Du Dich ab dem 01. Februar 2012 auf www.start-stiftung.de/kurzbewerbung registrieren. Für die Registrierung benötigst Du eine gültige E-Mail-Adresse. Hast Du noch keine eigene E-Mail-Adresse, kannst Du bei vielen E-Mail-Anbietern ganz schnell eine E-Mail-Adresse einrichten. Frag bei Deinen Freunden oder Lehrern nach, wenn Du Unterstützung dabei benötigst. Mit der Registrierung für die Online-Bewerbung bestätigst Du, dass Du Deine Eltern/Erziehungsberechtigten über die Bewerbung für START informiert hast und sie einverstanden sind. Mit der Registrierung legst Du Dein Bewerberprofil an und erhältst Zugang zu einem passwortgeschützten Bewerberbereich. Bewerber, die sich bereits registriert haben, können sich danach direkt auf http://www.start-bewerbung.de einloggen.

2) Kurzbewerbung

Hast Du Dich erfolgreich registriert, musst Du bis zum 01. März 2012 Deine Kurzbewerbung abgeben. Hierzu füllst Du unser Bewerberformular aus, das Du in unserem Bewerberbereich findest. Da das Bewerberformular einige persönliche Daten zu Dir und Deiner Familie enthält, benötigen wir aus Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung mit den Unterschriften Deiner Eltern/Erziehungsberechtigten, damit wir Deine Kurzbewerbung auswerten dürfen. Eine entsprechende Vorlage findest Du nach der Abgabe Deiner Kurzbewerbung in unserem Bewerberbereich. Die unterschriebene Einverständniserklärung muss spätestens bis zum 05. März 2012 bei uns per Post eingehen.

Beachte bitte, dass wir bei der Auswahl nur Bewerber berücksichtigen können, die bis zum 01. März 2012 online eine vollständige Kurzbewerbung abgegeben haben und uns spätestens bis zum 05. März eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten zugeschickt haben!

Alle Bewerber, die fristgerecht eine vollständige Kurzbewerbung inklusive der Einverständniserklärung eingereicht haben, erfahren bis zum 15. März von uns per E-Mail, ob sie zum zweiten Bewerbungsschritt zugelassen sind und eine ausführliche Bewerbung abgeben sollen oder ob das Bewerbungsverfahren für sie an dieser Stelle leider beendet ist.

3) Ausführliche Bewerbung

Wirst Du von uns aufgefordert, eine ausführliche Bewerbung abzugeben, musst Du bis zum 20. April 2012 Deine Kurzbewerbung ergänzen und folgende Unterlagen als Datei hochladen:

  • Empfehlungsschreiben einer Lehrkraft oder der Schulleitung (Gutachten). Zusätzlich kannst Du weitere Referenzen einreichen (z. B. von Trainern, privaten Musik- und Kunstlehrern)
  • eingescannte Kopien Deiner letzten beiden Zeugnisse. Zeugnisse aus dem Herkunftsland müssen übersetzt werden (unbeglaubigt)
  • eingescannte Kopie eines Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass) und ggf. des Aufenthaltstitels
  • eingescannte Kopien der Einkommensnachweise der Erziehungsberechtigten sowie Belegkopien zu den Angaben zur finanziellen Situation der Familie
  • ein aktuelles Foto von Dir

Bitte beachte, dass nur vollständig eingereichte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden!

Du kannst gerne andere Personen, z. B. Deine Eltern oder Lehrer oder Bekannte, um Unterstützung bei der Bewerbung bitten.

Noch ein Hinweis für Bewerber aus Staaten außerhalb der Europäischen Union

Falls Du eine Einladung zu unserem Auswahlgespräch erhältst, musst Du schnellstmöglich folgende Unterlagen Deiner Landeskoordination zuschicken oder spätestens zum Gespräch mitbringen (sie müssen nicht mit der Bewerbung eingereicht werden):

  • Beglaubigte Kopie des Passes oder Passersatzes
  • Beglaubigte Kopie einer Personalurkunde (Geburtsurkunde, Personalausweis, Kennkarte oder ähnliches mit Übersetzung)
  • Beglaubigte Kopie des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung oder der Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldungsbescheinigung)
  • Zusätzliche Informationen:
    1. Zeitpunkt der Einreise
    2. Seit wann ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland
    3. Rechtliche Grundlage der Einreise (visumfrei erlaubt, mit Visum, unerlaubt)
    4. Bei Minderjährigen sind die Angaben zu 1 bis 3 auch für die Eltern erforderlich.

Weiterführende Links für Bewerber:

 
Stipendiat Yanelvis

»Es ist mit wichtig, dass ich mich immer weiterentwickele und aus dem, was ich kann und weiß, das Beste mache. Ich lege sehr viel Wert darauf, immer ich selbst zu sein und meine Meinung zu sagen, ebenso auf Toleranz und Offenheit, denn besonders bei START sind diese Werte von großer Bedeutung.«

Yanelvis (18 Jahre)