
Worauf achten wir bei der Auswahl?
Uns ist es wichtig, ein möglichst genaues und umfassendes Bild von den Bewerbern zu erhalten. Darum sind auch die geforderten Bewerbungsunterlagen recht umfangreich. Allerdings variiert der Umfang der erforderlichen Angaben je nach Bewerbungsphase. Zusätzliche Dokumente müssen erst in einem zweiten Schritt von den Bewerbern eingereicht werden, die von uns zur Abgabe einer ausführlichen Bewerbung aufgefordert wurden.
Bei der Auswahl sind uns folgende Punkte wichtig:
Persönlichkeitsprofil:
- ausgewiesene soziale Kompetenz, d. h. Engagement in der Schule oder in anderen sozialen, gesellschaftlichen, sportlichen und politischen Bereichen
- Teamfähigkeit, d. h. die Bereitschaft, die eigenen Fähigkeiten gemeinsam mit anderen und für andere einzusetzen
- Spaß am Lernen
- Interesse und Offenheit, etwas Neues auszuprobieren
Bei unserer Auswahl berücksichtigen wir die aktuelle Lebenssituation der Bewerber. Dies kann z. B. sein:
- kinderreiche Familien
- schwierige Wohnverhältnisse, z. B. kein eigenes Zimmer, beengte Wohnung
- Mehrfachbelastungen: Nebenjob, Nebenverdienst, Betreuung der Geschwister, Mitarbeit im Haushalt etc.
Das mehrstufige Auswahlverfahren
Das Bewerbungsverfahren für ein START-Stipendium umfasst mehrere Schritte.
Bewerber geben zunächst ihre Kurzbewerbung ab. Aus Datenschutzgründen benötigen
wir von jedem Bewerber eine schriftliche Bestätigung, dass die
Eltern/Erziehungsberechtigten mit der Bewerbung bei START einverstanden sind.
Diese Einverständniserklärung muss von jedem Bewerber nach Abgabe der Kurzbewerbung
per Post an die START-Stiftung geschickt werden. Eine entsprechende Vorlage steht
den Bewerbern im Bewerberbereich zur Verfügung.
Bewerbungen ohne schriftliche Einverständniserklärung der
Eltern/Erziehungsberechtigten können im Auswahlverfahren leider nicht
berücksichtigt werden!
Alle eingereichten Kurzbewerbungen, bei denen uns eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt, werden dann geprüft: Erfüllt der Bewerber alle Voraussetzungen? Ist die Kurzbewerbung überzeugend? Nach sorgfältiger Prüfung ihrer Kurzbewerbung erfahren alle Kandidaten per E-Mail von uns, ob sie zum zweiten Schritt zugelassen sind und eine ausführliche Bewerbung einreichen können. Bewerber, deren Kurzbewerbungen nicht erfolgreich waren, können sich im nächsten Jahr erneut um ein START-Stipendium bewerben, wenn sie nach wie vor unsere formalen Kriterien erfüllen.
Bewerber, die von uns aufgefordert wurden, eine ausführliche Bewerbung einzureichen, müssen ihr Bewerberprofil ergänzen und die erforderlichen Dokumente hochladen. Alle ausführlichen Bewerbungen werden erneut ausgewertet. Die überzeugendsten Kandidaten werden in einem weiteren Schritt zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Nach dem Einzelgespräch mit dem Auswahlgremium, dem der START-Betreuer und Vertreter der Förderpartner angehören, wird über die Aufnahme entschieden.
Die Beurteilungsaspekte sind:
- Persönlichkeit und gesellschaftliches Engagement
- Schulische Leistung und bisherige Entwicklung
- Familiäre Situation
- Kenntnisse über das START-Programm
Die Entscheidung
Die endgültige Entscheidung über die Aufnahme oder Ablehnung wird schriftlich mitgeteilt. Gründe für die Aufnahme oder Ablehnung können nicht bekannt gegeben werden. Die Förderung wird zunächst für ein Jahr bewilligt. Bei aktiver Teilnahme am Programm werden in der Regel Verlängerungen bis zum Erreichen eines höheren Bildungsabschlusses gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Verlängerung des Stipendiums besteht nicht. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme der Förderung besteht nicht. Die Förderung ist auf die Bildungschancen der Stipendiaten abgestellt. Die Mittel kommen unmittelbar den Stipendiaten zum Zwecke der Weiterbildung zu. Der ausländische Stipendiat ist verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass er sich im Einklang mit den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes im Bundesgebiet aufhält. Der Abschluss eines Stipendiatenvertrages hat keinerlei Einfluss auf den ausländerrechtlichen Status. Insbesondere kann daraus kein Anspruch auf weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet abgeleitet werden, der seitens der zuständigen Behörde nicht genehmigt wird.
»Es ist wichtig für mich, Träume zu haben, an sie zu glauben und sie in die Realität umzuwandeln. „Zwischen Traum und Ziel liegt immer noch die Tat.“ Also merket: „Von nichts kommt nichts.“«
Ina (20 Jahre)

